Die aktuell stark gestiegenen Material- und Beschaffungskosten stellen auch uns vor große Herausforderungen. Um weiterhin hochwertige Produkte zu fairen Bedingungen anbieten zu können, erheben wir vorübergehend einen Teuerungszuschlag von 10 %.
Umsätze des VAW unterliegen nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz i.V.m. § 4 Abs. 5 Körperschaftssteuergesetz und
Hinweis 10 der Hinweise zu den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2006 nicht der Umsatzsteuer, daher wird keine
Mehrwertsteuer berechnet.